
Elternvertretung
Die Erziehungsberechtigten wirken in der Schule mit durch:
1. Elternvertreter der Klassen
2. den Schulelternrat
3. Vertreterinnen und Vertreter im Schulvorstand, in Konferenzen und Ausschüssen
Grundlage der Elternvertretung ist das Niedersächsische Schulgesetz § 88 ff.
Bei Problemen, Fragen und Anregungen stehen die Elternvertreter jederzeit gerne zur Verfügung.
Der Schulelternrat wird vertreten durch die erste Vorsitzende: Christian Waßmus